Privatkopie vs. Raubkopie
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Privatkopie vs. Raubkopie

Wann man eine legale Kopie herstellen darf

NO COPY

von Jan Krömer und William Sen
Buchautoren und Journalisten

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In Deutschland ist es grundsätzlich verboten, urheberrechtlich geschützte Werke ohne Zustimmung des Urhebers weiterzuverbreiten. Man darf also keine Kopien von Filmen oder Musikalben erstellen und diese verschenken, verkaufen oder im Internet zum Download anbieten.

Nach § 53 UrhG ist aber für den privaten Gebrauch das Kopieren von urhheberrechtlich geschützen Werken teilweise erlaubt (die so genannte Privatkopie). So ist das Kopieren und Weitergeben von Kopien von Filmen oder Musik-CDs in kleinen Stückzahlen (nach gängiger Rechtssprechung aber maximal 7 Kopien) an Familie und Freunde erlaubt. Eine entsprechende Pauschale zur Vergütung der Urheber ist im Preis von CD-Rohlingen und Geräten bereits enthalten. Dabei muss sich die Vorlage nicht einmal in eigenem Besitz befinden. Das heißt, man darf für den privaten Gebrauch durchaus Kopien von ausgeliehenen CDs und DVDs erstellen, auch wenn diese von Freunden oder aus der Videothek stammen. Privatkopien dürfen jedoch nicht an flüchtige Bekannte oder Arbeitskollegen weitergegeben werden. Dann handelt es sich bei ihnen nicht mehr um eine Privatkopien sondern um illegale Raubkopien.

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Diese Regelung der Privatkopie gilt ohnehin nur, solange kein wirksamer Kopierschutz umgangen wird. Sobald ein Datenträger einen Kopierschutz enthält, ist das Anfertigen einer Privatkopie nicht mehr erlaubt. Zwar verbietet das Gesetz, die Umgehung eines solchen Kopierschutzes, gleichzeitig gibt es allerdings keine Grundlage, wonach jemand bestraft werden könne. Im Klartext heißt das: Wer für private Zwecke einen Kopierschutz umgeht, handelt illegal. Er kann aber jedoch weder strafrechtlich noch mit Ordnungswidrigkeit von einer staatlichen Instituion bestraft werden. Dagegen kann jedoch der Urheber durchaus zivilrechtlich vorgehen. (s. Urteil des Bundesverfassungsgerichts, Akzenzeichen 1 BvR 2182/04).

Eine generell Ausnahme bilden dagegen Softwareprodukte. Von einer Software darf der Käufer immer eine Sicherheitskopie anfertigen, ungeachtet des Kopierschutzes. Diese Sicherheitskopie darf jedoch niemals weitergegeben, ohne das Original verkauft oder auf anderen Computern als den dafür zugelassenen verwendet werden.

Verboten ist darüber hinaus auch, Kopien von „offensichtlich rechtswidrig hergestellten Vorlagen“ herzustellen. Dies bezieht sich insbesondere auf das Herunterladen von Musikdateien und Filmen aus dem Internet oder über Tauschbörsen wie Emule, Bittorrent, etc. Wie ein Nutzer aber eindeutig erkennen erkennen kann, ob es sich bei einer Datei um eine „rechtswidrig hergestellte Vorlage“ handelt, ist zurzeit noch unklar.

Fernsehsendungen von frei empfangbaren Sendern dürfen hingegen aufgezeichnet und dauerhaft behalten werden. Dabei ist es unerheblich, ob die Sendungen auf eine Videokassette, eine Festplatte oder direkt auf eine DVD aufgezeichnet werden. Zwar darf man diese Kopien weder verkaufen, noch über Tauschbörsen anbieten. Die Privatkopie-Regeln gestattet jedoch die private Weitergabe an Freunde und Familienangehörige (max. 7 Kopien). Auch legale Internet-Radios stellen eine erlaubte Möglichkeit dar, Musikkopien für den privaten Gebrauch zu erstellen. Genau so, wie man früher das Radioprogramm auf Kassetten aufnehmen durfte, darf man heute Musik digital auf dem Computer speichern (z. B. im MP3-Format). Auch die Weitergabe im privaten Rahmen ist erlaubt.

Darüber hinaus sind zudem analoge Aufnahmen gestattet. So ist es nicht verboten, die Wiedergabe einer DVD oder Musik-CD mitzuschneiden und dieses Material anschließend wieder als DVD oder CD zu brennen. Diese dürfen dann auch an Freunde und Bekannte weitergegeben werden, da sie kein genaues Abbild des kopiergeschützten Datenträgers darstellen.

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NO COPY

von Jan Krömer und William Sen
Buchautoren und Journalisten

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Jan Krömer und Dr. William Sen sind u. a. Autoren des Buchs "NO COPY - Die Welt der digitalen Raubkopie" - erschienen im Klett-Cotta Verlag. Das Buch sorgte vor allem in Deutschland für Aufklärung für das Verständnis für Raubkopien und untersuchte kritisch das gesellschaftliche und auch ökonomische Grundverständnis für "die Kopie".

Das Buch NO COPY ist kostenlos online verfügbar.

>> Mehr über Jan Krömer und William Sen



Dieser Artikel basiert auf dem Artikel Urheberrecht (de.wikipedia.org/wiki/Urheberrecht) aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der GNU Free Documentation License (gnu.org/licenses/fdl-1.3.en.html). Eine Liste der Autoren ist dort abrufbar. Die abgebildeten Bilder hier dagegen sind geschütztes Material.

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3 comments for “Privatkopie vs. Raubkopie

  1. websiteerstellenonline.de,
    4. Mai, 2018 um 11:16

    Genau das habe ich gesucht, danke!

  2. Nabavi,
    4. Oktober, 2017 um 08:16

    Mein Nachbar kopiert alle Spiele und vieles und verkauft die CD durch sein Bekannte. Die Teilen sie dich 10% zu 10%.

    Als ich ihn angesprochen habe dass ich die Tür breche und Polizei rufe damit sie saß die Geräte Beschlag nehmen hatte er michbedrohte.

  3. Andrea,
    14. Dezember, 2016 um 23:09

    Also dazu habe ich mal eine Frage.
    Ich habe hier bei mir eine CD liegen mit Panflöten-Weihnachtsmusik. Diese habe ich mir vor Jahren im Ladengeschäft hier bei uns in der Stadt gekauft. OK, jetzt kommt die Frage.
    Auf dieser CD steht folgender Hinweis drauf:

    „All Rights of the Producer And the Owner of the Work Reproduced Reserved . Unauthorised Copying, Hiring, Lending, Public Performance of this Record Prohibited“.

    Darauf habe ich dann gefolgert, dass wohl sowas wie in Kopierschutz drauf sein muss auf der CD.

    Nun habe ich diese Audi-CD mal bei mir unter LinuxMint 18.1 ins Laufwerk gelegt um zu sehen, ob die CD abgespielt wird und ob ein wirksamer Kopierschutz erkannt wird. Aber: das Laufwerk läuft anstandslos an und die CD wird anstandslos mit Rhythmbox abgespielt. Es wird auch keinerlei EULA oder sowas angezeigt.

    Damit vermute ich mal, dass der Kopierschutz entweder nicht erkannt wird oder er nicht wirksam ist.

    Und jetzt die Frage: darf ich dann eine solche Audi-CD, bei der vom Laufwerk und vom Wiedergabeprogramm KEIN wirksamer Kopierschutz erkannt wird, auf meinen Rechner kopieren und zum Beispiel meiner Mutter zu Weihnachten schenken?? Ich weiss es ehrlich gestanden nicht.

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