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Etwa im Jahre 2000 erschienen die ersten CDs mit eingebautem Kopierschutz auf dem Markt. Absichtlich eingebaute Fehler auf dem Datenträger sollten dafür sorgen, dass die CDs von Computerlaufwerken nicht mehr gelesen und somit auch nicht mehr dupliziert werden konnten.
Die weniger sensiblen, regulären CD-Player sollten hingegen keine Probleme beim Abspielen haben. So zumindest war der theoretische Ansatz. Was in der Praxis dann verkauft wurde, waren jedoch CDs, die nicht mehr dem Standard entsprachen, wie er von den CD-Erfindern Philips und Sony einst festgelegt worden war. Von Kritikern wurden die Scheiben daher als Un-CDs bezeichnet. Philips-Sprecher Klaus Petri fand deutliche Worte für die Schutztechnik der Musikindustrie: „Das sind Silberscheiben mit Musik drauf, die CDs ähneln, aber keine sind.“
Bei unzähligen Käufern blieben die Abspielgeräte mit den „Un-CDs“ stumm. Nicht nur Computerlaufwerke, auch ältere CD-Spieler, Abspielgeräte im Auto oder DVD-Player verweigerten ihren Dienst.
Das Knacken des Kopierschutzes stellte dagegen kaum ein Problem dar. Einige Mechanismen konnten bereits durch simple Filzstift-Markierung eines bestimmten Punktes auf der CD umgangen werden. In Internetforen oder im Freundeskreis kursierten bald Tips zum Kopierschutz-Knacken für Anfänger, Schwarzkopien verbreiteten sich trotz des Schutzes. Qualitativ waren die Kopien sogar besser als das Original. Schließlich ließ sich eine kopierte CD mit ausgehebeltem Kopierschutz problemlos auch in Autos und PC-Laufwerken abspielen. Es entstand eine illegale Version, die mehr wert war als das Original. Der Kaufanreiz für eine Original-CD rutschte bei potentiellen Kunden damit weiter in den Keller.
Ex-Universal-Boß Tim Renner legte in einem Interview seine Meinung zu diesem Thema wie folgt dar: „Die Sache mit dem Kopierschutz ist sowieso Quatsch, weil klar ist, dass es, wenn du den auf die CD gepressten Datensatz zum Kopierschutz mitlieferst, auch immer jemanden gibt, der diesen entschlüsseln kann. Es trifft letztlich also nur die Leute, die ihre Musik legal erwerben und dann Probleme haben, sie auf ihren Laufwerken auch abzuspielen. Man darf den Konsumenten für den Kauf einer CD aber nicht bestrafen, so funktioniert das nicht.“
Als BMG im Januar 2000 die ersten kopiergeschützten CDs auf den deutschen Markt brachte, wurde sie mit Reklamationen überhäuft. Aufgebrachte Kunden forderten bei ihrem Händler den Umtausch. Schließlich brach das Unternehmen sein Experiment ab. Die übrigen Plattenfirmen setzten auf bessere Schutzmechanismen und investierten noch stärker in die Entwicklung von Kopierschutztechnologien. Die optimale Lösung kam jedoch nie zustande. Der Kopierschutz blieb für viele Käufer ein Abspielschutz.
Nachdem zahlreiche Kunden von derartigen Angeboten Abstand nahmen, gab 2004 auch Universal Deutschland bekannt, auf einen Kopierschutz zu verzichten. „Bei einem vernünftigen Kopierschutzverfahren muss das Verhältnis von Abspielbarkeit und Sicherheit stimmen. Das ist bei den derzeitigen Verfahren nicht der Fall“, erklärte Jörg Nickl von Universal Deutschland.
Im Oktober 2004 verkündete Sony ebenfalls, auf den Kopierschutz zu verzichten. Die Botschaft gegen illegale Kopien, die man durch den Kopierschutz an den Kunden habe bringen wollen, sei inzwischen angekommen, war die Begründung aus Japan. Dabei verdient Sony sein Geld ohnehin nicht nur als Plattenfirma. Über den Verkauf ihrer CD- und DVD-Brenner sowie CD-Leermedien kann Sony indirekt sogar mit Schwarzkopien der eigenen Produkte Umsatz machen.
Trotz aller Schwierigkeiten bringen viele Plattenfirmen aber auch heute noch kopiergeschützte CDs auf den Markt. Immer wieder werden neue Kopierschutzverfahren am Kunden getestet. Auch das Plattenlabel von Sony verkauft nach seiner Fusion mit BMG zumindest Teile seines Sortiments wieder in Form von Un-CDs. Für einen Skandal sorgte im Mai 2005 die Entdeckung, dass sich SonyBMGs Kopierschutzverfahren XCP selbständig auf den Computern der Nutzer installierte und eine Reihe von Sicherheitslücken für böswillige Hackerangriffe enthielt.
Durch die Einführung und Verwendung von Kopierschutzverfahren sank das Image der Musikindustrie nur noch weiter. Die Novellierung des Urheberrechts 2003, die das Umgehen eines Kopierschutzes ausdrücklich verbot, machte die bislang erlaubten Privatkopien zudem rechtlich nahezu unmöglich. Sogar das Benutzen rechtmäßig erworbener Kopiersoftware konnte dadurch als illegal interpretiert werden. Der Ärger der Musikhörer richtete sich nicht zuletzt gegen die großen Plattenfirmen, deren politischer Druck nicht unwesentlich zum neuen Gesetz beigetragen hatte. Die Industrie warb dennoch unverdrossen für ein völliges Verbot privater Kopien, ohne auf die Wünsche und Bedürfnisse der Kunden Rücksicht zu nehmen.
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