Am 13. September 2003 trat eine umfangreiche Überarbeitung des bisherigen Urheberrechts in Kraft. Sie war aufgrund einer 2001 beschlossenen EU-Richtlinie nötig geworden, die die europäischen Gesetze an Bedingungen des digitalen Informationszeitalters anpassen sollte.
Die Richtlinien entfachten eine hitzige Auseinandersetzung zwischen Politik, Medienindustrie und Verbraucherschützern. Seit der Umsetzung in deutsches Recht gelten für Privatkopien zwei wichtige Einschränkungen: Das private Kopieren ist nun nicht mehr erlaubt, wenn eine „offensichtlich rechtswidrig hergestellte Vorlage“ verwendet wird. Damit wollte der Gesetzgeber deutlich machen, dass nur noch bezahlte Download-Angebote rechtmäßig seien. Ob dadurch aber wirklich das Herunterladen von Filmen und Musik generell illegal ist, gilt unter Juristen als umstritten. Fest steht bislang nur, dass der Download von Musikalben oder Filmen verboten ist, die noch nicht auf CD oder DVD im Handel erhältlich sind. In jedem Fall verboten ist das Anbieten urheberrechtlich geschützter Werke im Internet. Hierfür gab es noch nie eine Ausnahmeregelung, da einer solchen Verbreitung immer erst der Urheber zustimmen muss.
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Die zweite wichtige Änderung des Urheberrechts schränkt die Möglichkeit des privaten Kopierens direkt ein. Eine Privatkopie ist nur noch dann erlaubt, wenn hierfür kein Kopierschutz umgangen werden muss. Wer also mit einer speziellen Software eine kopiergeschützte CD kopiert, handelt illegal. Diese Regelung führte zu einem paradoxen Zustand: Einerseits wird das Anfertigen von Kopien für den privaten Gebrauch ausdrücklich erlaubt, andererseits bietet das Gesetz den Urhebern an, diese Möglichkeit durch den Einsatz eines Kopierschutzes abzuschaffen. Dieser Umstand führte zu einem Sturm der Entrüstung unter den Computernutzern. Viele fühlten sich um ihr Recht auf eine Privatkopie betrogen. Und zu ihrem Entsetzen mussten sie auch noch feststellen, dass es nie ein gesetzlich verankertes Recht auf eine private Kopie gegeben hatte. „Der Verbraucher hat sich nun an die Privatkopie gewöhnt, und mancher hält sie fälschlicherweise für sein ›Recht‹. (…) Es gibt kein Recht auf kostenlosen Zugriff auf das Eigentum anderer“, erklärte Bundesjustizministerin Zypries. Die Privatkopie sei 1965 nur deshalb zugelassen worden, weil man die Urheber ohnehin nicht vor dem Kopieren hätte schützen können. Von Urheberrechtsexperten wird dieses Argument jedoch angezweifelt. Vielmehr ist es naheliegend, dass die Urheber an den Kopien mitverdienen wollten. Nur aus diesem Grund wurden private Kopien damals nicht verboten. Schließlich wurden Gebühren auf Datenträger und Geräte erhoben, die Kopien ermöglichten.
von Jan Krömer und William Sen
Buchautoren und Journalisten
Jan Krömer und Dr. William Sen sind u. a. Autoren des Buchs "NO COPY - Die Welt der digitalen Raubkopie" - erschienen im Klett-Cotta Verlag. Das Buch sorgte vor allem in Deutschland für Aufklärung für das Verständnis für Raubkopien und untersuchte kritisch das gesellschaftliche und auch ökonomische Grundverständnis für "die Kopie".
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