Filme, Softwareprogramme oder Bücher fallen alle unter den Schutz des Urheberrechts. Ihre Erzeuger genießen das Recht, ihr Werk so zu verwerten, wie sie es wünschen.
Wer eine CD kauft, erwirbt daher nur das Eigentum an der Plastikscheibe, nicht jedoch an den Rechten der Komponisten, Musiker oder Plattenfirmen. Ein allgemeines Vervielfältigen einer CD oder DVD ist ohne Zustimmung nicht erlaubt. Grundsätzlich untersagt ist auch das Anbieten fremder Musik oder Filme übers Internet. Auch das Setzen von Links auf illegal kopierte Werke im Internet ist verboten. Das Gesetz sieht klare Strafen vor. Wer ein Werk unerlaubt vervielfältigt, verbreitet oder öffentlich aufführt, kann mit Geldstrafen oder mit bis zu drei Jahren Gefängnis bestraft werden. Derjenige, der mit dem Verkauf von Schwarzkopien Geld verdient, kann sogar bis zu fünf Jahre Haft bekommen.
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Die Ausnahmen im Gesetzestext erlauben es den Nutzern aber, zumindest Filme und Musikstücke für den privaten Gebrauch zu kopieren. Erlassen wurde dieses Gesetz einst, um die Persönlichkeitsentfaltung des einzelnen zu fördern. Auch denjenigen, die sich die Originale nicht leisten konnten, sollte die Teilnahme am kulturellen Leben ermöglicht werden. Daher ist es zum Beispiel legal, ein Musikalbum auf CD zu brennen, um die Musik auch im Auto hören zu können. Ebenso erlaubt ist die Anfertigung einer Sicherheitskopie zur Schonung des Original-Datenträgers. Sogar das Verschenken von Kopien ist unter Umständen legal. So kann man ruhigen Gewissens eine DVD überspielen und an einen Freund verschenken. Auch das fällt unter „privaten Gebrauch“, solange das Kopieren nur im Kreise der Familie und Freunde geschieht. Das Verschenken einer gebrannten CD an einen Arbeitskollegen oder Nachbarn hingegen ist verboten. Zudem ist nur die Anfertigung einiger weniger Kopien zulässig. Das Gesetz macht zwar hierzu keine genauen Angaben, Rechtsexperten gehen jedoch davon aus, dass etwa drei bis maximal sieben Kopien erlaubt sein dürften. Auch von Bekannten, aus der Bibliothek oder einer Videothek ausgeliehene Werke dürfen für den privaten Gebrauch kopiert werden. Das Aufzeichnen von Fernseh- oder Radiosendungen zu privaten Zwecken ist ebenfalls erlaubt. Kopien dürfen jedoch weder verkauft noch außerhalb des privaten Kreises verbreitet werden. Auch die öffentliche Wiedergabe, wie beispielsweise das Abspielen von Privatkopien auf einer Party, ist untersagt.
Es hängt somit von den Umständen der Herstellung und Nutzung ab, ob eine CD eine legale Kopie oder eine rechtswidrige Schwarzkopie ist. Ein legal als Privatkopie benutztes Musikalbum kann zu einer Schwarzkopie werden, sobald es beispielsweise auf dem Flohmarkt verkauft wird.
von Jan Krömer und William Sen
Buchautoren und Journalisten
Jan Krömer und Dr. William Sen sind u. a. Autoren des Buchs "NO COPY - Die Welt der digitalen Raubkopie" - erschienen im Klett-Cotta Verlag. Das Buch sorgte vor allem in Deutschland für Aufklärung für das Verständnis für Raubkopien und untersuchte kritisch das gesellschaftliche und auch ökonomische Grundverständnis für "die Kopie".
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