Über NO COPY |
Kapitelinhalt |
Autoren |
Rezensionen |
Archiv
Um den Urhebern einen finanziellen Ausgleich zukommen zu lassen, wurden private Kopien in gewissem Umfang legalisiert. Es wurde ein System geschaffen, bei dem Gebühren auf Leermedien und Vervielfältigungsgeräte erhoben wurden.
Da es mit einem enormen Aufwand verbunden wäre, jedem einzelnen Künstler die ihm zustehenden Beträge abzugelten, haben Verwertungsgesellschaften als Stellvertreter der Urheber diese Aufgabe übernommen. Sie verteilen die Gebühren unter den Urhebern. So werden beispielsweise beim Kauf von Scannern, CD- und DVD-Brennern sowie bespielbaren Medien Abgaben erhoben. Ohne sich dessen bewusst zu sein, zahlt der Konsument diese Gebühren an die Verwertungsgesellschaften. Beim Kauf eines DVD-Brenners fließen beispielsweise 9,21 Euro an die jeweilige Verwertungsgesellschaft. Eine bespielbare DVD mit einem Preis von knapp 50 Cent schlägt mit rund 17 Cent Leermedienabgabe zu Buche. Für Drucker, Faxgeräte oder Scanner werden teilweise mehrere hundert Euro an Abgaben fällig.
In Deutschland gibt es verschiedene Verwertungsgesellschaften, die Geld an die Urheber verteilen. Für den Bereich Musik ist die GEMA (Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte) zuständig. Für jedes abgespielte Lied im Radio oder in einer Diskothek fließen Abgaben an die GEMA. Für Sprachwerke wie Literatur kommt die VG Wort (Verwertungsgesellschaft Wort) zum Zuge. Beim Kauf von Fotokopierern fallen somit ebenfalls Gebühren an.
Die Verwertungsgesellschaften erhalten das Geld zum Ausgleich dafür, dass der Privatnutzer die gesetzliche Möglichkeit hat, Kopien von den Werken herzustellen, und den Urhebern dadurch ein wirtschaftlicher Schaden entstehen könnte. Sie funktionieren wie ein Scharnier zwischen Urheber und Konsument und finanzieren sich hauptsächlich aus ihrem Anteil an der Geräte- und Leermedienabgabe.
Viele Nutzer waren verärgert, als ihnen 2003 gesagt wurde, sie hätten sich besser gar nicht erst an die Privatkopie gewöhnen sollen. Viele sahen das im Grundgesetz garantierte Recht auf Informationsfreiheit verletzt. Vor allem wurde kritisiert, dass für Geräte und Datenträger Gebühren zu zahlen waren, obwohl das Kopieren vieler Medien gar nicht mehr erlaubt war. Empört fragten sich Konsumenten, weshalb für jeden MP3-Player Gebühren fällig seien, wenn man kopiergeschützte CDs gar nicht mehr in MP3-Musikstücke umwandeln dürfe.
Doch aller Protest half nichts. Das Umgehen eines Kopierschutzes ist seit der Urheberrechtsreform verboten. Auch die Herstellung, Verbreitung und der Verkauf von Kopierprogrammen, die dies ermöglichen, war ab sofort illegal. Selbst das Veröffentlichen oder Verbreiten von Anleitungen zum Umgehen eines Kopierschutzes wurde untersagt. Damit ist das Verschenken einer älteren Computerzeitschrift, die eine derartige Anleitung enthält, strenggenommen strafbar. Viele Hersteller spezieller Brennsoftware mussten nach der Gesetzesänderung ihr Geschäft aufgeben oder ins Ausland verlagern, wie zum Beispiel die Firma SlySoft, die ihre in Deutschland illegal gewordene Software nun von der Karibikinsel Antigua aus vertreibt.
Das Erstellen einer Sicherheitskopie bleibt jedoch in jedem Fall erlaubt, wenn der Nutzer befürchten muss, dass der teure Datenträger eines Tages unbrauchbar werden könnte. Liefert der Hersteller oder Verkäufer des Originals allerdings eine Kopie mit, darf keine weitere Kopie mehr angefertigt werden. Die Sicherheitskopie einer Software wird als dermaßen wichtig eingestuft, dass es hierfür sogar ausnahmsweise erlaubt ist, einen vorhandenen Kopierschutz zu übergehen.
Über NO COPY |
Kapitelinhalt |
Autoren |
Rezensionen |
Archiv