Über NO COPY |
Kapitelinhalt |
Autoren |
Rezensionen |
Archiv
Größter Fall von Web-Piraterie in Deutschland aufgedeckt
Financial Times Deutschland, 20.09.2004
FTP-Welt: Größter Fall illegaler Downloads
Tagesschau, Heise.de, 16.09.2004
Weltweit größter illegaler Server entdeckt
Badische Zeitung, 05.09.2004
Größter illegaler Musik-Server Deutschlands beschlagnahmt
Pressetext Deutschland, 15.06.2004
Bislang größter weltweiter Schlag gegen Multimedia-Piraten
Allgemeine Zeitung Mainz, 30.04.2004
Größter Schlag gegen Raubkopierer
Leipziger Volkszeitung, 24.04.2004
Größter internationaler Schlag gegen Raubkopierer durch das FBI
Stern.de, 04.04.2004
Weltweit größte Razzia gegen professionelle Raubkopierer
BKA, 19.03.2004
Die meisten Schwarzkopierer wissen, dass sie sich nicht immer auf der Seite des Gesetzes bewegen. Doch was ihnen konkret für Strafen drohen, ist ihnen oft nicht bewusst.
Kaum jemand wurde selbst schon mal belangt oder kennt jemanden, der wegen Schwarzkopien verklagt wurde. Dabei handelt es sich bei einer Urheberrechtsverletzung nicht um eine Ordnungswidrigkeit wie beispielsweise Falschparken. Schwarzkopierer können strafrechtlich, also von Polizei und Staatsanwaltschaft, verfolgt werden. Die Folgen eines solchen Verfahrens können Geld- und sogar Freiheitsstrafen sein. Zusätzlich können die Rechteinhaber auch noch zivilrechtlich gegen einen Schwarzkopierer vorgehen. Hierbei drohen zum Teil erhebliche Schadensersatzforderungen.
In der Praxis wird tatsächlich nur ein Bruchteil der Vergehen verfolgt. Ein Jugendlicher, der ein paar Filme herunterlädt oder Musik kopiert, ist für den Staatsanwalt selten wichtig genug, um vor den Richter geführt zu werden. Den „kleinen Fischen“, wie den Tauschbörsennutzern, droht eher Gefahr von seiten der Urheber. Sie verfolgen die Schwarzkopierer oft auf eigene Faust. Hierzu haben sie sich in zahlreichen Verbänden zusammengeschlossen. In der Business Software Alliance (BSA) beispielsweise engagieren sich führende Softwarehersteller (unter anderem Microsoft, Apple und IBM) für Urheberrecht und Sicherheit im Internet. Eine der Hauptaufgaben der BSA ist die Verfolgung von Unternehmen, die nicht korrekt lizenzierte Software einsetzen. Nach außen zeigt sich die BSA gern hart und unnachgiebig.
In einem Kinospot führte 2000 der deutsche Zweig der BSA den Kinobesuchern vor, was Schwarzkopierern droht: Der fiktive Student Phillip B. wird vor den Augen seiner geschockten Familie am Frühstückstisch festgenommen. Neben markigen Spots gehört auch das medienwirksame Zerstören von Schwarzkopien zu den Aktivitäten der BSA. So ließ sie bereits Tausende Schwarzkopien in Schreddern zerhäckseln, verbrennen2 oder von Dampfwalzen überfahren.
Über eine Telefon-Hotline oder über die BSA-Website können Internetnutzer außerdem mutmaßliche Straftaten melden. Zwar schwärzen hier zumeist Mitarbeiter der Computerbranche ihre Arbeitgeber oder einen Konkurrenten an, doch auch Privatpersonen oder Betreiber illegaler Websites können gemeldet werden. Nicht selten wird dies von Computernutzern als Aufruf zur Denunziation kritisiert. Die BSA sieht dagegen das Recht auf ihrer Seite: „Das sind keine Denunzianten und auch keine Racheengel“, verteidigt der Regionalmanager der BSA, Georg Herrnleben, seine Hinweisgeber.
Neben der BSA gibt es weitere Industrieverbände, die Lobbyarbeit für eine schärfere Gesetzgebung betreiben und Klagen gegen Schwarzkopierer anstrengen. Für die Musikbranche sind dies vor allem der Verband der US-Musikindustrie RIAA sowie der Weltverband der Phonoindustrie IFPI (International Federation of the Phonographic Industry). Für die Filmbranche ist die US-Organisation MPAA im Kampf gegen die Schwarzkopierer aktiv.
Die deutsche Filmbranche und Unterhaltungssoftwareindustrie arbeiten mit der GVU zusammen. Die GVU ist eine Art Privatpolizei der Branche. Sie unterstützt nicht nur die Behörden bei der Strafverfolgung, sondern führt auch eigene Ermittlungen durch. Nicht ohne Grund sind viele der GVU-Detektive ehemalige Polizeibeamte. Ihr Geschäftsführer Joachim Tielke beschrieb die GVU einmal als „BKA für Urheberrechtsverletzungen“. Auch er ist früher als Kriminalbeamter tätig gewesen. Seine Fahnder gehen Hinweisen aus der Bevölkerung nach, überprüfen Flohmärkte und tätigen Testkäufe bei verdächtig erscheinenden Kleinanzeigen. Monatelange verdeckte Ermittlungen in der Release- und FXP-Szene und der Kontakt zu Informanten gehören ebenfalls dazu. Der ehemalige Chefermittler Bernd Kulbe berichtete einmal, „dass der 12-Stunden-Tag für uns die Regel ist und der 14-Stunden-Tag keine Ausnahme“.
Obwohl sie strenggenommen nicht mehr Befugnisse haben als jeder andere Bürger, dürfen GVU-Fahnder sogar zuweilen bei Hausdurchsuchungen der Polizei anwesend sein. Für das Jahr 2004 rühmt sich die GVU der Einleitung von 2.634 Strafverfahren, 2.084 mit GVU-Unterstützung vorgenommener Durchsuchungen sowie knapp einer halben Million beschlagnahmter Schwarzkopien.
Über NO COPY |
Kapitelinhalt |
Autoren |
Rezensionen |
Archiv