Es ist eigentlich die Ironie des Schicksals. Aufgrund der zahlreichen Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzung hat sich eine gesamte Industrie aufgebaut, Nutzern sicheres und anonymes Surfen zu ermöglichen.
Früher waren solche Verschleierungsmethoden eher Hackern überlassen. Doch mittlerweile ist die Installation kinderleicht und für jedermann zugänglich. Diese Tools nennen sich VPN.
Was ist VPN?
Statt mit der hauseigenen Internetverbindung zu surfen, begibt man sich beim sicheren Surfen mit einer fremden Verbindung ins Internet. Auf diese Weise verdeckt man seine Identität. Eine Rückverfolgung ist also nicht möglich.
Oft hört man die Begrifflichkeiten, die mit anonymen surfen in Erwähnung kommen: Proxy Server, Sicherer Browser und die Verschleierung der IP. So technisch diese Begriffe sich auch anhören, dahinter steckt im Grunde eine relativ einfache Methode.
VPN ist die Abkürzung für Virtual Private Network (zu Deutsch: virtuelles privates Netzwerk). Der Name ist relativ verwirrend, da man annehmen sollte, dass jede Verbindung "privat" ist. Doch in der Informationstechnologie wird unter "privat" eine Verbindung verstanden, die nicht beobachtet werden kann - also im Grunde nicht öffentlich ist. Eine normale Internetverbindung ist nämlich öffentlich, das heißt jeder kann diese im Grunde Verbindung sehen.
Heutzutage kann man mit der https-Verbindung eine Verbindung verschlüsseln. Diese https-Verbindung erkennt man daran, dass ein "s" hinter http auftaucht und somit die Internet-Adresse also https:// lautet. Diese Verschlüsslung sorgt allerdings nur dafür, dass ein Außenstehender die Daten, die hin und her geschickt werden nicht ablesen kann. Wenn man beispielsweise Online-Banking betreibt, wird die Verbindung immer mit https über den Browser hergestellt. Ein Fremder, der die Internetleitung abhört, kann somit diese Daten nicht auslesen, wie beispielsweise eingegebene Passwörter, PINs etc. Trotzdem würde er jedoch sehen, wer Du bist. Daher schützt https zwar die Daten, aber nicht die Identität des Nutzers. Hier kommt VPN ins Spiel.
IP-Adresse verschleiern
Wenn Du Dich mit Deiner hauseigenen Internetverbindung ins Internet einloggst, geschieht dies mit dem Internet-Provider. Der Internet-Provider sieht also, wer Du bist - schließlich ist das der Dienstleister, der Dir seine Infrastruktur zur Verfügung steht.
Doch woher weiß ein Fremder, wer ich bin?
Wenn man sich auf eine Website begibt, sieht auch jeder Website-Betreiber, wie Deine IP-Nummer lautet. Die IP-Nummer oder auch IP-Adresse sieht typischerweise so aus: 172.16.264.12 oder 146.136.211.214. Es ist richtig, dass man mit der IP-Nummer alleine nicht weiß, wie Du heißt oder wo Du wohnst. Doch es ist sehr einfach heutzutage an diese Daten dranzukommen. Denn Internet-Provider hat seine IP-Nummer, aus der man sieht, welchen Internet-Provider Du genutzt hast. Der zweite Faktor ist die Uhrzeit. So kann theoretisch jemand bei dem Internet-Provider nachfragen, wer um eine bestimmte Uhrzeit sich mit dieser IP-Nummer ins Internet eingeloggt hat. Und da mittlerweile fast alle Internet-Provider diese Daten speichern, können sie Auskunft geben, wer Du bist.
So wird man beim Downloaden erwischt
Die Abmahnanwälte beim Filesharing beobachten vor allem die Torrent-Programme, mit denen Nutzer Software downloaden. Bekannte Torrent-Programme sind beispielsweise BiTtorent, uTorrent, qBittorrent, Deluge, Transmission-Qt Win, Vuze, BitComet, BitLord, Tixati und viele mehr.
Der Nachteil von Torrent-Software ist, dass beim Download auch gleichzeitig upgeloadet wird - somit schickt man also den anderen Teilnehmern Daten der Software, des Films oder des Musikstücks. Indem Augenblick, wo Du Daten nicht nur downloadest, sondern auch verschickst, kann der Empfänger nun deine IP-Nummer sehen. Wenn sich hinter den Empfängern Deiner Daten nun eine Anwaltskanzlei verbirgt, sehen die nicht nur Deine IP, sondern auch, dass Du urheberrechtlich geschützte Werke versendest.
Anwaltskanzleien arbeiten mit Dienstleistern zusammen, die rund um die Uhr den Datenverkehr in diesen Torrent-Netzwerken beobachten. Im Fachjargon heißt das "monitoring" oder im IT-Fachjargon "sniffen".
Als nächstes verschickt die Anwaltskanzlei meist noch am gleichen Tag ein Schreiben an Deinen Internet-Provider und will wissen, wer um eine bestimmte Uhrzeit sich mit eine bestimmten IP-Nummer ins Internet eingewählt hat. Die Internet-Provider heutzutage antworten sehr zügig auf diese Anfrage und teilen dann der Anwaltskanzlei Deine Daten mit. Der nächste Schritt ist logisch: Eine Abmahnung wegen Filesharing macht sich auf den Weg zu Deinem Briefkasten.
So kann man sich vor Abmahnungen schützen
Wenn man sich mit einem VPN ins Internet begibt, sieht nun der Empfänger der Daten - beispielsweise die Anwaltskanzlei - nicht Deine originale IP-Nummer, sondern die des VPN-Anbieters. Da fast alle VPN-Anbieter keine Daten ihrer Nutzer an die Anwaltskanzleien weitergeben, kann die Anwaltskanzlei erst mal nichts anstellen.
Die meisten VPN-Anbieter befinden sich in Ländern, bei denen sie zur Weitergabe der Nutzerdaten gesetzlich nicht gezwungen sind. Hinzu kommt, dass die VPN-Anbieter sich nicht in Deutschland aufhalten, und somit das deutsche Gesetz für sie keine Wirkung hat - im juristischen Fachjargon spricht man hier von verschiedenen Rechtsräumglichkeiten. Wenn eine deutsche Anwaltskanzlei beispielsweise einen amerikanischen VPN-Anbieter um die Daten des Nutzers bittet, der sich Filme heruntergeladen hat, bekommt die Anwaltskanzlei in der Regel nicht mal eine Antwort. Es ist sogar davon auszugehen, dass die VPN-Anbieter diese Briefe von ausländischen Anwaltskanzleien nicht mal öffnen. Das deutsche Recht hat in den USA keine Wirkung, da es ein anderer Rechtsraum ist.
Vor allem müssen US-Amerikanische Internet-Provider Daten von Nutzern nicht weitergeben. In Kalifornien beispielsweise geben selbst die gewöhnlichen Internet-Anbieter keine Daten von Nutzern an Anwälte weiter. Somit sind viele Downloader in bestimmten Staaten in USA vor Abmahnungen geschützt. Oft ist es aber so, dass die Internet-Anbieter dann eine Mahnung an den Nutzer schicken - und bei nach der 3. Abmahnung wird der Internet-Vertrag gekündigt.
Ein besseres Spiel haben die VPN-Anbieter. Diese haben sich darauf spezialisiert und auch fokussiert die Daten von ihren Nutzern zu schützen und geheim zu halten. Fast alle gehen sogar soweit, dass sie die Daten erst gar nicht speichern. Somit ist es ihnen nicht mehr möglich Deine Identität festzustellen. Schließlich verdienen die VPN-Anbieter ihr Geld damit. Es wäre daher höchst geschäftsschädlich, wenn herauskäme, dass ein VPN-Nutzer erfolgreich abgemahnt worden wäre.
Aus diesem Grund stoßen Anwaltskanzleien bei Nutzern, die eine VPN-Verbindung beim Filesharing nutzen auf Granit. Die meisten Anwaltskanzleien kennen die typischen IP-Adressen, die auf eine VPN-Verbindung deuten und verschicken erst gar keine Abfragen mehr an den IP-Provider, da sie wissen, dass dort keine Antwort zu erwarten ist.
Wer sich mit einer öffentlichen IP-Adresse also in Tauschbörsen begibt, riskiert eine Abmahnung. Wer dagegen eine VPN-Software nutzt, bleibt vor solchen Abmahnungen verschont.