NO COPY

von Jan Krömer und William Sen
Buchautoren und Journalisten

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Eine der wohl bekanntesten Aussagen zum Thema Raubkopien ist der Satz „Raubkopierer sind Verbrecher“. 64% aller Deutschen zwischen 20 und 29 Jahren ist dieser Ausspruch geläufig.[1] Eine Recherche nach dem Begriff „Raubkopierer“ bei der Suchmaschine Google führt den Satz auf Platz 1 der Trefferliste und verweist dort auf die Website www.hartabergerecht.de.[2]

Dahinter verbirgt sich der Internetauftritt einer Kampagne der deutschen Filmwirtschaft. Unter dem Dach der „Zukunft Kino Marketing GmbH“ (ZKM) versucht sie seit 2003 in Kinospots und Plakatmotiven auf die illegale Benutzung von Raubkopien hinzuweisen. Für Aufsehen sorgte dabei zum einen der Slogan „Raubkopierer sind Verbrecher“ selbst. Nach § 12 StGB versteht man unter Verbrechen „rechtswidrige Taten, die im Mindestmaß mit Freiheitsstrafe von einem Jahr oder darüber bedroht sind“.[3] Zwar sind Raubkopien rechtswidrig und professionellen Verkäufern von Kopien drohen auch mehrere Jahre Haft, eine Mindeststrafe von einem Jahr Gefängnis existiert für Raubkopierer jedoch nicht. Aus juristischer Sicht ist die Behauptung „Raubkopierer sind Verbrecher“ somit nicht korrekt. Es ist davon auszugehen, dass der ZKM dies bewusst ist, denn sie weist sie auf ihrer Website – wenn auch nicht direkt auffindbar – darauf hin, dass der Begriff „Verbrecher“ von ihr „in einem umgangssprachlichen Gebrauch und nicht im Sinne der Legaldefinition des StGB“[4] benutzt wird. In den Spots und Anzeigen der ZKM steht der Slogan jedoch nach wie vor ohne diesen erläuternden Kommentar im Vordergrund.

Das Bild der Raubkopierer als Kriminelle festigte zum anderen ein Spot aus der ersten ZKM-Kampagne gegen Raubkopien. Dieser verband das Delikt des Raubkopierens mit der unterschwelligen Androhung einer mehrjährigen Haftstrafe und einer potentiellen Vergewaltigung durch Mitgefangene. Der Spot zeigte, wie zwei junge Männer ins Gefängnis eingeliefert werden. Zwei ältere Gefängnisinsassen sehen dies und unterhalten sich hierüber: „‚Mmmmmh, Raubkopierer‘, sagt der eine. ‚Noch ein Raubkopierer‘, sagt der andere. ‚Aber meiner hat den geileren Arsch‘, sagt wiederum der erste. Dann kommt eine Stimme aus dem Off: ‚Hart, aber gerecht. Raubkopierer werden seit dem 13. 9. mit Freiheitsentzug bis zu fünf Jahren bestraft.'“[5]

Volker Nickel, Geschäftsführer des Zentralverbands der deutschen Werbewirtschaft (ZAW), hielt „die Art und Weise der Kampagne in höchstem Maße für fragwürdig“.[6] Der Virtuelle Ortsverein der SPD warf der Filmwirtschaft aufgrund der angedeuteten Vergewaltigung die Darstellung eines „menschenverachtenden Weltbilds“ vor. Der Spot sei ein Beispiel für eine „gravierende Werbeentgleisung“.[7]

Darüber hinaus wird die Berichterstattung über Raubkopien in Deutschland von der GVU (Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen) beeinflusst. Die GVU ermittelt im Auftrag von Unternehmen aus der Filmbranche und der Softwareindustrie Urheberrechtsverletzungen und betreibt gezielte Öffentlichkeitsarbeit.[8] Mehrere polizeiliche Schläge der letzten Jahre basierten auf den Ermittlungen der GVU. Für das Jahr 2004 gibt die GVU die Einleitung von 2634 Strafverfahren, 2084 mit GVU-Unterstützung durchgeführte Durchsuchungen sowie die Beschlagnahmung von knapp einer halben Million Raubkopien an.[9] In den Pressemitteilungen der GVU wird jedoch kaum zwischen professionellen Verkäufern von Raubkopien und den Mitgliedern der Release- oder FXP-Szene unterschieden, bei denen ein finanzieller Profit nicht im Vordergrund steht. Auch der von der GVU häufig benutze Begriff „Piraterie“ soll den vermeintlich hohen Grad der Kriminalität der Urheberrechtsverletzer deutlich machen. Als der szeneinterne FTP-Server Unreality im Jahre 2003 von der Polizei stillgelegt wurde, sprach die GVU von der Entdeckung eines „Piratenservers“ und vermutete: „Die mutmaßlichen Täter versorgten sich höchstwahrscheinlich gegenseitig u.a. mit dem neuesten Material an Filmen und Computerspielen, um dieses dann größtenteils gegen Entgelt weiter zu verbreiten“.[10] Als im April 2005 die Release Group Flatline von der Polizei ausgehoben wurde, sprach die GVU von einem „schweren Schlag für die professionelle Raubkopiererszene“.[11]

Zahlreiche Zeitungen und Onlinemedien übernehmen die Pressemitteilungen der GVU in kaum veränderter Form, so dass leicht der Eindruck entstehen kann, bei den Mitgliedern der organisierten Raubkopierer-Szene handele es sich um rein profitorientierte Kriminelle. Zudem sind in den Medien Vergleiche von Urheberrechtsverletzungen mit klassischen Diebstahlsdelikten üblich. Zum Beispiel verteidigte der Vorsitzende des Musik-Branchenverbandes IFPI, Gerd Gebhardt, im Jahre 2004 die eingeleiteten Klagen der Musikindustrie gegen Downloader mit einem solchen Vergleich: „Wir gehen nicht gegen Kunden vor, wir verklagen illegale Musikanbieter. Bei Karstadt wird ja auch kein Ladendieb laufen gelassen, weil er vielleicht gestern noch bezahlt hat“.[12]

NO COPY

von Jan Krömer und William Sen
Buchautoren und Journalisten

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Jan Krömer und Dr. William Sen sind u. a. Autoren des Buchs "NO COPY - Die Welt der digitalen Raubkopie" - erschienen im Klett-Cotta Verlag. Das Buch sorgte vor allem in Deutschland für Aufklärung für das Verständnis für Raubkopien und untersuchte kritisch das gesellschaftliche und auch ökonomische Grundverständnis für "die Kopie".

Das Buch NO COPY ist kostenlos online verfügbar.

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1. Einleitung
1.1. Einleitung
1.2. Zielsetzung
1.3. Abgrenzung
1.4. Aufbau


2. Begriffsdefinitionen
2.1. Netzkultur
2.2. Hacker
2.3. Hackerkultur
2.4. Informationsgesellschaft
2.5. Raubkopie


3. Hacker und Raubkopierer in der Informationsgesellschaft
3.1. Informationsgesellschaft
3.1.1. Geschichte der Informationsgesellschaft
3.1.2. Bedeutung der Informationsgesellschaft
3.1.3. Information als Wirtschaftsgut
3.2. Strukturen der Erstellung und Verbreitung von Raubkopien


4. Typen von Raubkopierern
4.1. Release-Szene
4.2. FXP-Szene
4.3. Filesharing-Nutzer


5. Verbreitungswege der Raubkopien
5.1. Warez
5.2. MP3z
5.3. Moviez
5.4. eBookz


6. Bild der Raubkopierer in der Öffentlichkeit
6.1. Raubkopierer in den Medien
6.2. Schadenszahlen in der Öffentlichkeit


7. Formulierung der Thesen
7.1. These A: Die heutige Informationsgesellschaft ist von der Hackerkultur geprägt.
7.2. These B: Raubkopien sind das Produkt einer von der Hackerkultur geprägten Gesellschaft.
7.3. These C: Raubkopierer handeln destruktiv.
7.4. These D: Raubkopierer betrachten Raubkopieren nicht als kriminelles Vergehen.


8. Entstehung der Hacker
8.1. Die ersten Hacker (ab 1955)
8.2. Faszination der Software (1960 – 1975)
8.3. Entstehung der Hackerkultur (1975 – 1980)
8.4. Erste Gruppierungen von Hackern
8.5. Kommerzialisierung der Hardware
8.6. Kommerzialisierung der Software


9. Entstehung der Raubkopierer-Szene
9.1. Entstehung der ersten Cracker (1982 – 1999)
9.2. Die erste Generation
9.3. Cracking Groups
9.4. Qualität der gecrackten Software
9.5. Mitgliederzahl der ersten organisierten Raubkopierer-Szene
9.6. Verbreitung der Raubkopien
9.7. Entwicklung der 2. Generation


10. Elemente der Netzkultur
10.1. Die Idee des Teilens von Software
10.2. Freie-Software-Bewegung
10.3. Open-Source-Bewegung


11. Selbstregulierung statt Kontrolle
11.1. Internet als dezentrales u. freies Netzwerk
11.2. Selbstregulierende Projekte im Internet
11.2.1. Wiki-Konzept und Wikipedia
11.2.2. Open Source Directory Project (ODP) und Weblogs


12. Hacker-Ethik
12.1. Feindbilder der Hacker
12.2. Feindbild IBM
12.3. Feindbild Post


13. Konstruktive Destruktion
13.1. Demontage
13.2. Verbesserung
13.3. Kreation


14. Fazit Netzkultur


15. Verhaltenspsychologische Aspekte
15.1. Motivationsfaktoren der organisierten Raubkopierer-Szene
15.2. Motivationsfaktoren der Gelegenheitskopierer


16. Zusammenfassende Bewertung der Thesen
16.1. These A
16.2. These B
16.3. These C
16.4. These D


17. Optionen der Rechteinhaber für einen wirksameren Umgang mit Raubkopierern
17.1. Juristische Mittel
17.2. Kopierschutzmaßnahmen
17.3. Illegale Download-Angebote
17.4. Öffentlichkeitsarbeit
17.5. Resümee


18. Fazit
Literaturverzeichnis
Tabellenverzeichnis
Abbildungsverzeichnis
Danksagung


[1] Vgl. Ebd., 2005, S. 18
[2] Vgl. google.de/search?hl=de&q=raubkopierer&btnG=Google-Suche&meta= (Stand: 23.02.2006)
[3] bundesrecht.juris.de/stgb/BJNR001270871BJNE007902307.html (Stand: 02.03.2006).
[4] hartabergerecht.de/index.php?id=3 (Stand: 23.02.2005).
[5] N.n. 2003 (c), S. 200.
[6] N.n. 2003 (d).
[7] Ebd.
[8] Vgl. gvu.de/de/ueber_gvu/index.php?navId=2 (Stand: 23.02.2006).
[9] Vgl. N.n. 2005 (g).
[10] N.n. 2003 (e).
[11] N.n. 2005 (h).
[12] Patalong 2004 (a).