Raubkopien vermeiden durch bessere Öfferntlichkeitsarbeit

In diversen Kino- und Fernsehspots sowie mit Plakatmotiven versucht vor allem die Filmindustrie auf die Illegalität von Raubkopien hinzuweisen. Sowohl die zum Teil drastischen Spots (hingewiesen sei hier noch einmal auf die in Kapitel 6.1 angedeutete Vergewaltigung im Gefängnis) vor allem aber der Slogan „Raubkopierer sind Verbrecher“ sind jedoch eher kontraproduktiv.

Die Illegalität von Raubkopien ist einem Großteil der Computernutzer ohnehin bekannt, auf Grund privater Kopien jedoch als „Verbrecher“ bezeichnet zu werden, kann zu einer ablehnenden Haltung gegenüber den Urhebern führen. So berichteten Kinobesucher der Computerzeitschrift c’t unter anderem: „Ich bin ehrlich und verzichte gänzlich auf Kinobesuche, da ich mich nicht beschimpfen lassen möchte!“ und „Seit sechs Monaten war ich nicht mehr im Kino. Ich sehe einfach nicht ein, dass ich Geld für den Genuss eines Filmes ausgeben soll, bei dem man mich vorher noch unter Generalverdacht stellt“.[1]

Gerade der Aufbau von Reputation ist aber ein wichtiges Mittel, um Informationsgüter verkaufen zu können. Da es sich bei ihnen zumeist um Erfahrungsgüter handelt, ist ein guter Ruf eine wichtige Strategie, um den Konsumenten zum Kauf zu bewegen.[2] Eine Öffentlichkeitsarbeit, die Millionen Menschen kriminalisiert, widerspricht einer solchen Strategie.

Vielmehr sollte versucht werden, ein echtes Bewusstsein für die Probleme zu schaffen, die durch Downloaden und Brennen entstehen. Dies ist zwar ein langwieriger Prozess, würde eher langfristig erfolgreicher sein als die bisherigen Maßnahmen.

Den meisten Raubkopierern ist durchaus bewusst, das Raubkopieren eine gesetzwidrige Handlung darstellt. Sie können dieses Rechtsverständnis jedoch nicht nachvollziehen und sehen sich daher auch nicht an die gesetzlichen Regelungen gebunden. Da eine umfassende Strafverfolgung und Verhinderung von Raubkopien nicht möglich ist, muss versucht werden, ein intuitives Verständnis für das Unrecht zu erwecken. Die Studie „Digitale Mentalität“ empfiehlt für die Softwareindustrie eine Strategie der „Digital Honesty“, die auch für andere Branchen empfehlenswert ist. Hierbei wird nicht mehr von „geistigem Eigentum“ sondern von „Verfügungsrechten“ gesprochen, da der Eigentumsbegriff historisch mit Gegenständen verbunden wird, was die Nachvollziehbarkeit gesetzlicher Regelungen erschwert.[3] Darauf aufbauend soll versucht werden, ein Bewusstsein für die Notwendigkeit des Urheberrechts zu schaffen. „Um die Wichtigkeit einer solchen Kultur des Umgangs mit geistigem Eigentum in der digitalen Welt zu vermitteln, ist es notwendig darauf hinzuweisen, dass Eigentum kein Privileg der Reichen ist, sondern eine hochgradig – nämlich zeitlich, sachlich und ökologisch – konditionierte Konzession der Gesellschaft, die Eigentümern Verfügungsrechte einräumt, die den Ausschluss aller anderen von diesen Verfügungsrechten implizieren und nur unter diesen Bedingungen den Handel – als Transfer von Verfügungsrechten – mit Eigentum ökonomisch möglich und lohnend machen“.[4] Zur Durchsetzung dieses Bewusstseins sollte bereits in Schulen der Umgang mit geistigem Eigentum thematisiert werden und vermieden werden, Raubkopierer, wie in bisherigen Kampagnen, als Kollektiv anzusprechen. Raubkopierer würden mit dem Hinweis auf die Konsequenzen des Handelns aller Raubkopierer nicht erreicht werden können, „da die eigene Handlung relativ zum Gesamtzusammenhang jede Bedeutung verliert“.[5]


[1] N.n. 2005 (q).
[2] Vgl. Shapiro; Varian 1999, S. 5.
[3] Vgl. N.n. 2004 (g), S. 28.
[4] N.n. 2004 (g), S. 32.
[5] Ebd., S. 33.